Heizung, Lüftung, Umbau – das ändert sich 2018

    Mit dem Jahreswechsel ändern sich vor allem für Hauseigentümer einige Dinge. Zum Beispiel bei der BAFA-Förderung für neue Heizungen, bei Heizöltanks und älteren Heizungen. Zwei Dinge sollten Eigenheimbesitzer so bald wie möglich prüfen.

    Wer weniger Geld für Energie ausgeben und seine CO2-Emissionen senken will, kann auch im Jahr 2018 auf Fördermittel setzen. Wichtig ist der richtige Zeitpunkt für das Beantragen der Fördermittel. Für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist der Antrag seit 1. Januar zu stellen, bevor der Handwerker beauftragt wird. Für Fördermittel zum altersgerechten Umbau sollten Sie jetzt Pläne schmieden.

    Förderung fürs Heizen mit Erneuerbaren: erst Antrag einreichen

    Wer die BAFA-Förderung fürs Heizen mit erneuerbaren Energien nutzen möchte, muss den Antrag jetzt früher einreichen – und zwar vor Beauftragung. Bisher konnte der Antrag eingereicht werden, nachdem die neue Heizung bereits in Betrieb war. Geplant werden darf aber weiterhin, bevor ein Antrag auf Förderung gestellt wurde. Für neue Heizungen, die im Jahr 2017 beauftragt wurden, gibt es eine Übergangsregelung: Die gilt für Heizungen, die noch 2017 in Betrieb genommen wurden (Frist: neun Monate) und auch für die, die erst 2018 fertig werden (Frist: 30. September 2018).

    Heizöltanks für Hochwasser sichern: bei Erneuerung, bis 2023 oder 2033

    Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten müssen innerhalb von fünf Jahren vor Hochwasser geschützt werden. In weniger gefährdeten Risikogebieten gilt eine Frist von 15 Jahren. Entweder muss der Aufstellraum vor eindringendem Wasser geschützt werden oder der Tank ist so zu verankern, dass eindringendes Wasser ihn nicht anhebt. Wird der Heizöltank erneuert, ist die Sicherung vor Hochwasser sofort umzusetzen. Laut Bundesumweltministerium leben in Überschwemmungsgebieten rund 1,6 Millionen Einwohner. In Risikogebieten sind es 6,1 Millionen.

    Strengere Grenzwerte für Holzöfen, Einzelraum- und Gas- und Ölheizungen

    Alte Holzöfen müssen strengere Grenzwerte für Staubemissionen einhalten. Sie gelten für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1. Januar 1975 und 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen worden sind. Neben dem Stilllegen ist auch ein Nachrüsten möglich. Für neue Einzelraumheizgeräte wie elektrische Heizlüfter und -strahler oder kleine Öl- und Gasöfen gibt es ebenfalls strengere Vorgaben (Ausnahme: feste Brennstoffe wie Holz). Ab dem 26. September 2018 gilt für neue öl- und gasbetriebene Heizungen außerdem ein Höchstwert zum Stickoxid-Ausstoß.

    Effizienzlabel für Heizkessel bis Jahrgang 1993

    Mehr alte Heizkessel bekommen ein Effizienzlabel – und zwar alle, die bis einschließlich 1993 eingebaut worden sind. Zuständig ist dafür der Schornsteinfeger. Das Label dient nur zur Information. Wer einen solch alten Heizkessel nutzt, sollte für weniger Heizkosten und mehr Klimaschutz auf jeden Fall mit dem HeizCheck prüfen, ob sich eine neue Heizung lohnt.

    Altersgerechten Umbau prüfen – kurzfristig neue Fördermittel sichern

    Zuschüsse für den altersgerechten Umbau dürfte es laut KfW in diesem Jahr erneut geben. Aktuell werden nur Maßnahmen gefördert, die auch dem Einbruchschutz dienen. Viele davon senken gleichzeitig den Heizenergieverbrauch und die CO2-Emissionen oder lassen sich mit darauf abzielenden Maßnahmen kombinieren. Wer jetzt plant, kann sich im Laufe des Jahres die meist nur begrenzt vorhandenen Zuschüsse für den altersgerechten Umbau sichern.

    Haus/Wohnung verkaufen oder vermieten – Energieausweis noch gültig?

    Eigentümer von Häusern sollten ihre Energieausweise prüfen. Denn die sind nur zehn Jahre lang gültig. Ausweise aus dem Jahr 2007 oder früher dürfen also bereits nicht mehr verwendet werden. Vorgeschrieben sind Energieausweise für Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen.

    Neue Effizienzklassen für Lüftung und Dunstabzug

    Für neue Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben gibt es neue Effizienzklassen. Bei Lüftungsgeräten für Wohnräume gelten die Klassen A+ bis D. E bis G entfallen. Die neuen Anlagen müssen effizienter und leiser sein. Für Dunstabzugshauben reicht die neue Skala von A++ bis E. Hier entfallen F und G. Bei besonders effizienten Modellen kann schon das nächste Label verwendet werden (A+++ bis D).

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