Förderung des Bundes
Zuschuss: E-Auto Förderung 2026 Gilt für Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wurden Fahrzeuge der Klasse M1 rein batterieelektrischer Antrieb batterieelektrischer Antrieb mit Range Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid Brennstoffzellenfahrzeuge Kauf oder Leasing soziale Staffelung der Förderung
KfW Kredit Nr. 240, 241 Umweltprogramm für Unternehmen Maßnahmen u.a.:Gewerblich genutzte Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem oder Brennstoffzellenantrieb Ladestationen für Elektrofahrzeuge Ab 1,66 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Bis zu 100 % der Investitionskosten Nr. 240: große und mittlere Unternehmen Nr. 241: kleine Unternehmen
KfW Kredit Nr. 268, 269 Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Förderkredit ab 1,46 % effektivem Jahreszins Nr. 268: Standardvariante bis zu 50 Mio. Euro Kredit pro Vorhaben Nr. 269: Individualvariante individuell ab 25 Mio. Euro pro Vorhaben Bis zu 100 % der Investitionskosten
KfW-Kredit Nr. 293 Klimaschutzoffensive für den Mittelstand U.a. Förderung von Investitionen in nachhaltige Mobilität:E-Autos, E-LKW und E-Busse Ladestationen und Wasserstofftankstellen Hinweis: Verschiedene Module; E-Mobilität als Modul „Integrierte Mobilitätsvorhaben“ ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren Maßnahmen aus den anderen Modulen förderfähig – mind. eine Maßnahme aus Modul „Energieversorgung“ (bspw. PV-Anlage, Batteriespeicher) Förderkredit ab 1,66 % effektivem Jahreszins Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
KfW Kredit Nr. 267 IKK – Nachhaltige Mobilität für Kommunen Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Bis zu 150 Mio. Euro Kredit pro Jahr Bis zu 100 % der Investitionskosten