Untere Abfallbehörde

Die Untere Abfallbehörde ist für den Vollzug der Abfallgesetze zuständig. Sie überwacht die Abfallentsorgung von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen und kümmert sich um die Abfallentsorgung.
Verstöße werden im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mittels Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern geahndet. Die Vornahme der abfallrechtlichen Verpflichtungen wird zudem ggf. mit abfallrechtlichen Verfügungen durchgesetzt.
Formulare
Nähere Informationen zur Abfallwirtschaft (Abfalltermine, Sperrmüll, Abfallentsorgung usw.) erhalten Sie
