Zwei schwarze Müllsäcke auf Wiese

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Untere Abfallbehörde

Untere Abfallbehörde

Schwarze und weiße Mülltüten auf Wiese


Die Untere Abfallbehörde als Sonderordnungsbehörde wird als staatliche Pflichtaufgabe wahrgenommen, ist für widerrechtliche Abfallablagerungen zuständig und verfolgt und ahndet die Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Anstelle eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens kann die widerrechtliche Abfallablagerung je nach Abfallart (z.B. Asbest) auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Außerdem überwacht die untere Abfallbehörde die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz sowie der Altfahrzeugverordnung und ist ebenfalls für die Verfolgung und Ahndung derer Verstöße zuständig.

Weitere Aufgaben der unteren Abfallbehörde sind u.a. die Durchführung der Anzeigeverfahren gewerblicher und gemeinnütziger Abfallsammlungen nach § 18 KrWG (z.B. Altkleidercontainer).

Illegale Abfallablagerungen oder illegale Abfallverbrennungen können der unteren Abfallbehörde unter der bei „Kontakt“ angegebenen E-Mail-Adressen angezeigt werden.


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