Förderung des Bundes

KfW Zuschuss Nr. 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
- Fördergegenstand:
- Kauf & Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Einfamilienhaus: maximal förderfähige Kosten von 28.000 Euro
- Mehrfamilienhaus: maximal 28.000 Euro erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
- Grundförderung + verschiedene Bonusförderungen möglich (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)

KfW Kredit 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Privatpersonen & Unternehmen)
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- möglicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
