Förderung des Bundes

KfW Kredit Nr. 261 Wohngebäude Kredit:
- Energieeffiziente Sanierung von Haus und Wohnung
- Ersterwerb nach der Sanierung zum Effizienzhaus
- Förderkredit mit Zinsvorteil und Tilgungszuschuss bis zu 40 %
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Voraussetzungen:
- Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegend
- Einbindung Energieeffizienzexperte
- Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe
- Zusätzliche Einhaltung der Anforderungen der "Erneuerbare-Energien-Klasse" oder der "Nachhaltigkeits-Klasse"

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Umfassende Energieberatung
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Bauantrag oder Bauanzeige des Wohngebäudes mindestens 10 Jahre zurückliegend
- Zuschuss zu den Beratungskosten von 50% der förderfähigen Kosten
- Einfamilien- und Zweifamilienhaus: max. 650 €
- Mehrfamilienhäuser: max. 850 €

KfW Kredit 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Privatpersonen & Unternehmen)
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- möglicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

KfW Zuschuss 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
- Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss von 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten
- Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit 358 / 359
- Weitere Informationen: Zuschuss (458) | KfW

Bundesförderung für effiziente
Gebäude – BAFA:
Mehr
