Tisch mit Bauplänen, Maßband, Akkuschrauber, Schrauben, Dübeln und Wasserwaage

Themen

Bauen & Sanieren

Bundesförderung für effiziente Gebäude – BAFA:

Gebäudehülle

Hand bedient Kreissäge


Sanierung Wohngebäude:

  • Bestandsgebäude – Bauanzeige bzw. Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegend
  • Hierzu zählen auch: Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen
  • Maßnahmen:
    • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
    • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Grundfördersatz von 15 % 
    • iSFP-Bonus von 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
      • Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt
    • voraussichtlich ab Q1 2027: Bonus für Worst Performing Building 
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
    • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro


Anlagentechnik

Grafik Smart Home Möglichkeiten 


Sanierung Wohngebäude:

  • Maßnahmen:
    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • Grundfördersatz von 15 % 
    • iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
      • Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 
    • 30.000 Euro pro Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
    • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro

Wärmeerzeuger

Heizungsrohre mit Ventilen in einem Heizungsraum.


Sanierung Wohngebäude:

  • Maßnahmen:
    • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
    • Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto 
  • Grundfördersatz von mindestens 30 %
  • Maximal förderfähige Ausgaben:
    • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
    • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
    • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um je 750 Euro

Heizungsoptimierung 

Mann schaut sich Leitungen an


Sanierung Wohngebäude:

  • Maßnahmen: 
    • Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, zur Erhöhung der Energieeffizienz des Sysems 
    • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
    • Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
    • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
    • Dämmung von Rohrleitungen
    • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
    • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
      • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
      • Katalytische Nachverbrennung
      • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
      • Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Grundfördersatz von 15 % 
    • iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
      • Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt 
  • Fördersatz bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 % 
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
    • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro

Fachplanung und Baubegleitung

Grafik mit sanierungsbedürftigem Haus, Plänen, Energieeffizienzklassen, Computer


Sanierung Wohngebäude:

  • Nur in Zusammenhang mit Förderung einer der Einzelmaßnahmen 
  • Fördersatz von 50 % 
  • Maximal förderfähige Ausgaben: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro