Bundesförderung für effiziente Gebäude – BAFA:
Gebäudehülle

Sanierung Wohngebäude:
- Bestandsgebäude – Bauanzeige bzw. Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegend
- Hierzu zählen auch: Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen
- Maßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt
- voraussichtlich ab Q1 2027: Bonus für Worst Performing Building
- iSFP-Bonus von 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro
Anlagentechnik

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 Euro pro Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro
Wärmeerzeuger

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von mindestens 30 %
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um je 750 Euro
Heizungsoptimierung

Sanierung Wohngebäude:
- Maßnahmen:
- Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und bei Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, zur Erhöhung der Energieeffizienz des Sysems
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen:
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
- Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
- Grundfördersatz von 15 %
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt
- iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %: Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Fördersatz bei Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: 50 %
- Maximal förderfähige Ausgaben:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 60.000 Euro pro Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; bei iSFP-Bonus 30.000 Euro
Fachplanung und Baubegleitung

Sanierung Wohngebäude:
- Nur in Zusammenhang mit Förderung einer der Einzelmaßnahmen
- Fördersatz von 50 %
- Maximal förderfähige Ausgaben: 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro
