Eine neue staatliche E-Auto-Förderung soll die Nachfrage nach E-Autos wieder ankurbeln.
Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Weiterführende und verbindliche Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Was wird gefördert?
- Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden
- Mindestzulassung von 36 Monaten auf den Halter
- Fahrzeuge der Klasse M1
- rein batterieelektrischer Antrieb
- batterieelektrischer Antrieb mit Range-Extender bzw. Plug-in-Hybrid Antrieb (hier bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen zu beachten)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Kauf oder Leasing
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 80.000 Euro im Jahr
- Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um je 5.000 Euro - also auf max. 90.000 Euro im Jahr
- Einzureichen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (max. drei Jahre alt)
Wie hoch ist die Förderung?
- soziale Staffelung der Förderung basierend auf dem Haushaltseinkommen (s. Graphik unten)
- Basisförderung:
- 3.000 Euro für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
- Förderung erhöht sich pro Kind um 500 Euro (max. zwei Kinder werden berücksichtigt)

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