Anträge können nicht nur durch Eigentümer, sondern auch durch Wohnungsunternehmen, Mieter und Eigentümergemeinschaften gestellt werden. Ladestationen an Ferienwohnungen und Wochenendhäusern sind hingegen nicht förderfähig. Da die meisten Ladevorgänge am Wohnort stattfinden, sind Ladestationen dort besonders sinnvoll. Mieter und Bewohner von Eigentümergemeinschaften sollen zudem in Kürze von der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes profitieren können. Denn dann sollen sie prinzipiell einen Anspruch darauf haben, eine Ladestationen auf eigene Kosten errichten lassen zu dürfen. Das geplante KfW-Förderprogramm und die Netzbetreiber stellen verschiedene Anforderungen an private Ladestationen. So erhält man die Förderung nur für Ladestationen mit einer Leistung von 11 Kilowatt. Zudem muss die Ladestation mit Ökostrom betrieben werden und über eine Technik verfügen, wodurch der Ladevorgang bei Bedarf durch den Netzbetreiber unterbrochen werden kann. Wichtig ist, dass der Online-Antrag bei der KfW vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Klimaschutzmanager des Landkreises Cochem-Zell, Alexander
Ehl
Tel.: 02671-61 684, E-Mail: und der KfW auf der Webseite
www.kfw.de/440