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    Staat fördert E-Mobilität in Firmen und Vereinen

    Bis zum 20. April können sich Unternehmen, Vereine und Verbände um eine Förderung für die Elektrifizierung ihrer Fuhrparks bewerben.

    Hierzu gehören E-Fahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die angesetzten Mehrkosten gegenüber einem Verbrenner-PKW mit einer Förderquote von bis zu 50 %. Es werden Vorhaben gefördert, bei denen eine Fördersumme von mindestens 15.000 € zustande kommt. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge mit Strom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien geladen werden. Förderfähig sind PKW, Leichtfahrzeuge und Normal- oder Schnellladestationen, welche eingeschränkt oder öffentlich zugänglich sind. Weitere Informationen werden auf der Webseite des „Projektträger Jülich“ (PTJ) veröffentlich, www.ptj.de.

    Zusätzlich werden im Förderprogramm „Sozial & Mobil“ speziell Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen beim Kauf von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur unterstützt. Bis zum 30.06. können Förderanträge gestellt werden, sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind. Da die Zulassung der Fahrzeuge bis zum 30.09.2024 erfolgt sein muss, wird aufgrund langer Lieferzeiten eine zeitnahe Antragstellung empfohlen. Die Förderung beträgt 10.000 € je Fahrzeug und 1.500 € bzw. 2.500 € je Ladestation. Informationen sind auf der Webseite www.erneuerbar-mobil.de abrufbar.

    Bei beiden Förderprogrammen darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides ein Auftrag erteilt werden. Der Klimaschutzmanager der Kreiswerke Cochem-Zell berät unabhängig und kostenlos zur Elektrifizierung des Fuhrparks und zur staatlichen Förderung, Tel. 02671-61684, E-Mail: .

     

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