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    LED-Förderung sichern

    Seit dem 01. Januar 2021 wird die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung durch das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA erleichtert. Die Förderung können neben Unternehmen unter anderem auch Privatpersonen oder kommunale Gebietskörperschaften erhalten.

    Wie wird gefördert?

    Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030. Der Fördersatz beträgt 15%. Die Baubegleitung wird mit 50% gefördert. Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    • Bei der Umstellung muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.
    • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 € netto betragen.
    • Die Systemlichtausbeute (Leuchtenlichtausbeute) muss mindestens 140 Lumen (je Watt bei LED-Lichtbandleuchten) und/oder 120 Lumen (je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen) betragen.
    • Der Lichtstromerhalt muss für LED-Leuchten mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.

    Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


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