Energieberatung für Unternehmen

    Energiesparen lohnt sich. Auch für Ihr Unternehmen! Denn Energieeffizienz bedeutet für Sie: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte, eine höhere Wettbewerbsfähigkeit und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, mit dem Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig und nachhaltig aufstellen.
    Das Beste daran: Energiesparen kostet weniger, als Sie denken. In der Regel können Sie schon mit geringen Investitionen die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen deutlich erhöhen – und dadurch die laufenden Kosten senken. Die wirtschaftlichsten Maßnahmen, um Energie einzusparen, finden Sie mit der Unterstützung eines Energieberaters. Die Kosten für den Expertenrat müssen Sie als mittelständisches Unternehmen nicht allein schultern: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.

    Die Energieberatung für Ihr Unternehmen und die Auszahlung der staatlichen Zuschüsse sind nur sieben Schritte entfernt:

    1. Berater wählen
      Wählen Sie aus der Energieeffizienz-Expertenliste einen Berater aus, der für das Programm „Energieberatung Mittelstand“ zugelassen ist und zu Ihrem Unternehmen passt.
    2. Kostenvoranschlag anfordern
      Der Berater erstellt für die Energieberatung in Ihrem Unternehmen einen Kostenvoranschlag.
    3. Antrag ausfüllen
      Beantragen Sie den Zuschuss für die „Energieberatung im Mittelstand“ online beim BAFA und fügen Sie den Kostenvoranschlag bei.
    4. Beratungsvertrag abschließen
      Nach der Antragsstellung beim BAFA schließen Sie mit Ihrem Berater einen Vertrag ab.
    5. Beratung durchführen lassen
      Nachdem das BAFA Ihren Antrag bewilligt hat, muss die Energieberatung innerhalb von elf Monaten erfolgen. Der Berater erstellt einen schriftlichen Abschlussbericht und stellt die Ergebnisse Ihnen oder der Geschäftsleitung vor.
    6. Abrechnungsunterlagen einreichen
      Nach der Beratung reichen Sie eine Kopie der Beraterrechnung und den Abschlussbericht innerhalb von zwölf Monaten beim BAFA ein. Frist unbedingt einhalten! Wenn der Förderhöchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, kann im Anschluss noch die Umsetzungsbegleitung gefördert werden.
    7. Zuschuss erhalten
      Nach der Prüfung der Abrechnungsunterlagen zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie aus.

      Starten Sie jetzt und sparen Sie in Ihrem Unternehmen Energie und Geld!
    Fragen? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Tel.: 02671/61-684


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