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    Neue Förderung für E-Autos und Ladestationen

    Unternehmen und Kommunen können befristet bis zum 31.03.2021 eine neue Förderung für E-Autos und dafür notwendige Ladestationen beantragen. Die reguläre Kaufprämie kann zum Teil mit der Förderung kombiniert werden.

    Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen, je nach Größe des Unternehmens, 40 bis 60 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Benzin- oder Dieselfahrzeug.

    Kommunen können sogar 90 Prozent der Mehrkosten gefördert bekommen, erhalten aber nicht den staatlichen Anteil der regulären Kaufprämie. Für Ladestationen, die für die beantragten Fahrzeuge benötigt werden, können dementsprechend 40 bis 90 Prozent Förderung beantragt werden.

    In einem ausgewählten Beispiel kann ein kleines Unternehmen insgesamt rund 13.300 Euro Förderung für einen Kleinwagen mit etwa 400 Kilometern Reichweite und 1.200 Euro für eine einfache Ladestation bekommen. 

    Für einen hochwertigen 9-Sitzer-Bus mit einer Reichweite von etwa 420 Kilometern kann ein kleines Unternehmen rund 18.900 Euro Förderung bekommen.

    Im Rahmen des Förderaufrufs  werden keine Nutzfahrzeuge gefördert, sondern nur Personenfahrzeuge. Bei hoher Nachfrage kommen bevorzugt die Antragsteller zum Zuge, die 100 Prozent Ökostrom einsetzen und besonders hohe jährliche Laufleistungen haben. 

    Der Klimaschutzmanager Alexander Ehl berät und unterstützt kostenfrei bei der Beantragung der Fördermittel (, 02671-61 684).

    Weitere Informationen: https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderaufrufe

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