Neue Förderung für öffentliche E-Auto-Ladestationen

    Ab dem 12. April kann wieder staatliche Förderung für öffentliche Ladestationen beantragt werden. Die Förderung für private Ladestationen (KfW 440) wird sehr stark nachgefragt, aber für den Hochlauf der E-Mobilität sind auch öffentliche Ladestationen von immer größerer Bedeutung.

     Insbesondere an Hotels, Restaurants, auf öffentlichen Parkplätzen und beim Einzelhandel ist der Bedarf sehr groß. Gäste und auch Bewohner altstädtischer Quartiere sind häufig auf öffentliche Ladepunkte angewiesen. Schnell-Ladepunkte entlang der Autobahnen reichen hierbei nicht aus. Daher hat die NOW GmbH eine neue Förderung aufgelegt und die Konditionen verbessert. Bis zu 80 Prozent Förderung können kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes beantragen. Insgesamt 300 Millionen Euro werden bundesweit zur Verfügung gestellt, aber bei hoher Nachfrage kommen nur die schnellsten Antragsteller zum Zuge. Es werden sowohl Normal-Ladepunkte mit 11 oder 22 Kilowatt (Wechselstrom), Schnell-Ladepunkte bis 50 Kilowatt (Gleichstrom) und auch die nötigen Netzanschlüsse gefördert. Die Abgabe von Ökostrom und die Möglichkeit zum vertragsbasierten Laden, Roaming und Spontanladen sind wichtige Voraussetzungen. In der Regel entstehen laufende Kosten für den Betrieb und die Abrechnung durch einen externen Dienstleister. Weitere Informationen und auch Unterstützung bei der Antragstellung und Umsetzung erhalten Sie beim Klimaschutzmanager der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Alexander Ehl (02671-61684, ). 

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