Photovoltaik im EEG 2023 – Komplett-Einspeisung kann wieder lukrativ sein

    Die Rahmenbedingungen für die Produktion eigenen Solarstroms haben sich durch die Neuerungen im Rahmen des EEG 2023 weiter verbessert. So gibt es nun die Möglichkeit, für eine Photovoltaik-Anlage, die den Strom komplett in das öffentliche Stromnetz einspeist, eine höhere Einspeisevergütung zu bekommen, als man bei einer Überschuss-Einspeisung erhalten würde. Außerdem spielt es in den Jahren 2022 und 2023 keine Rolle, in welchem Monat die Anlage in Betrieb geht, da die Einspeisevergütung in der Zeit konstant bleibt.

    Die Höhe der Einspeisevergütung ist dann wie gehabt für 20 Jahre fixiert. So beträgt die Einspeisevergütung bei einer Komplett- Einspeisung 13 Cent je Kilowattstunde bei Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von 10 Kilowatt. Ist die Anlage größer, gelten für die ersten 10 Kilowatt ebenfalls die 13 Cent und für die weiteren Kilowatt 10,9 Cent. Hingegen würde man bei einer Anlage zur Überschuss-Einspeisung 8,2 Cent für die ersten 10 Kilowatt und 7,1 Cent für die weiteren Kilowatt Spitzenleistung erhalten. Dennoch bleibt es am lukrativsten, einen Teil des Stroms selbst zu verbrauchen.

    Trotz gestiegener Preise für Photovoltaik-Anlagen ist die Differenz zwischen den Stromgestehungskosten und den Stromeinkaufskosten noch sehr hoch. Dies liegt nicht zuletzt an den gestiegenen Strompreisen, welche derzeit für Neukunden meist über 40 Cent je Kilowattstunde betragen, Tendenz weiter steigend.  Die Möglichkeit der Komplett-Einspeisung kann aber für Gebäude sehr interessant sein, in denen der Stromverbrauch nicht sehr hoch ist. Anstatt dort nur eine sehr kleine Photovoltaik-Anlage oder gar keine Anlage zu errichten, können beispielsweise zwei verschiedene Anlagen zum selben Zeitpunkt errichtet werden. Die erste Anlage dient dem Eigenverbrauch und der Überschuss-Einspeisung und die zweite Anlage dient der Komplett-Einspeisung. Zwischen der Installation zweier Anlagen muss nun nicht mehr 12 Monate gewartet werden. So schafft das EEG 2023 einen Anreiz, die Dachflächen komplett zu belegen, anstatt viel Potential liegen zu lassen. 

    Beispiele für Gebäude, auf denen das interessant sein kann, sind Lagerhallen, Dorfgemeinschaftshäuser oder Feuerwehrgerätehäuser. Lässt sich auf einem Dorfgemeinschaftshaus auf dem Süd-Westdach eine PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt installieren, ist die Wirtschaftlichkeit der Komplett-Einspeisung selbst dann noch gegeben, wenn die Photovoltaik-Anlage knapp 2.000 Euro, anstatt 1.000 Euro je Kilowatt Spitzenleistung kostet. Die Tatsache, dass PV-Module inzwischen durchaus eine Lebensdauer von 35 bis 40 Jahren aufweisen, macht die Wirtschaftlichkeit noch besser.

    Eine weitere Neuerung im Rahmen des EEG ist, dass nun Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit sind. Zuvor waren nur Anlagen bis 10 Kilowatt davon befreit. Bei Anlagen mit einer Leistung von über 30 Kilowatt entfällt nun auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, da diese komplett abgeschafft wurde. Zudem ist bei einigen Anlagen im nächsten Jahr kein separater Zähler für die Einspeisung mehr nötig.

    Die kreiseigene Energieagentur „Unser-Klima-Cochem-Zell e.V.“ bietet kostenlos eine Broschüre zum Thema Photovoltaik an, welche mit den Neuerungen aus dem EEG 2023, der Kaufprämie für E-Autos und der Bundesförderung für effiziente Gebäude aktualisiert wurde. Diese kann angefragt werden unter oder der 02671-61681. Auch individuelle Beratungen anhand des Solardachkatasters werden durch die Netzwerkmanagerin Nicole Jobelius-Schausten und den Klimaschutzmanager Alexander Ehl angeboten. 

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