Steckerfertige Solaranlagen für Balkon, Terrasse und Garten

    Die ersten Sonnenstrahlen kündigen den Frühling an. Eine Zeit auf die sich PV-Anlagenbetreiber besonders freuen, denn nach grauen Wintertagen beginnt für die eigene Anlage wieder die größere Stromproduktion.

    Aber nicht nur mit großen Aufdachanlagen kann man seine Abhänigkeit von schwankenden Strompreisen deutlich reduzieren, dies funktioniert auch im Kleinen.

    Wer nicht über geeignete oder eigene Dachflächen verfügt, kann stattdessen über den Kauf steckerfertiger Solaranlagen nachdenken. Die sogenannten Balkon-Kraftwerke bestehen meistens aus ein oder zwei Modulen und können beispielsweise am Balkon, an der Terrasse, an der Fassade, auf einer Garage oder auf einem Gartenhaus montiert werden. Der Aufwand ist sehr niedrig. Dennoch können die Anlagen die Stromrechnung merklich senken.

    Viele Balkon-Kraftwerke kosten zwischen 300 und 600 Euro und amortisieren sich oftmals nach etwa acht Jahren. Bei einem störungsfreien Betrieb über 20 Jahre kann dies also auch wirtschaftlich gesehen sehr interessant sein.

    So produziert ein Modul mit einer maximalen Leistung von 300 Watt bei 800 jährlichen Sonnenstunden etwa 240 Kilowattstunden sauberen Strom. Bei einem Strompreis von rund 30 Cent je Kilowattstunde, entspricht das einer jährlichen Stromkosteneinsparung von über 70 Euro und in 20 Jahren über 1.400 Euro. Auf die Laufzeit betrachtet, betragen die Stromgestehungskosten demnach nur acht Cent je Kilowattstunde. Die Amortisationszeit der 379 € teuren Anlage mit Wechselrichter, liegt bei unter sechs Jahren.

    Beispielrechnung steckerfertige Solaranlage (300 Watt):

    Kaufpreis für Modul und Wechselrichter

    379 €

    Sonnenstunden im Jahr

    800

    Stromproduktion im Jahr

    240 kWh

    Eingesparte Stromkosten je produzierte kWh

    29,5 Cent

    Eingesparte Stromkosten pro Jahr

    70,80 €

    Eingesparte Stromkosten in 20 Jahren

    1.416 €

    Stromgestehungskosten über die Lebensdauer

    8 Cent

    Amortisationszeit

    < 6 Jahre


    Im Vorfeld kann mit dem vorgenannten Beispiel abgeschätzt werden, ob sich eine steckerfertige Anlage ertragreich einsetzen lässt. Der Ort der Montage sollte nicht nach Norden ausgerichtet und nicht stark verschattet sein und es sollte idealerweise tagsüber Strom verbraucht werden. Ein W-LAN-Router und ein Kühlschrank verbrauchen auch Strom, wenn niemand zu Hause ist. Eventuell ist auch in einer Mietwohnung die Heizungspumpe im Stromkreis der Wohnung integriert. Weitere Geräte, wie zum Beispiel die Waschmaschine oder Spülmaschine, sollten allerdings am besten so genutzt werden, dass sie tagsüber laufen und bestenfalls nicht zeitgleich, sondern nacheinander Strom verbrauchen. Wer im Homeoffice arbeitet oder bei Tageslicht zu Hause kocht oder fernsieht, erhöht auch den Nutzen des Mini-Kraftwerks. Sofern zwischenzeitlich mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Hierfür kann zwar die staatliche Einspeisevergütung beantragt werden, aber diese wäre aufgrund der geringen Einspeisemengen vernachlässigbar

    Technisch ist an der Mini-Solaranlage ein Stecker vorhanden, welcher einfach in die normale Haushaltssteckdose eingesteckt wird, damit der Solarstrom in den Stromkreis der Wohnung einspeist. Manche Balkon-Kraftwerke arbeiten mit dem sogenannten Wieland-Stecker, wofür an der Steckdose ein spezieller Aufsatz montiert werden muss. Außerdem gehört zum Kraftwerk ein Wechselrichter dazu, welcher den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Der Stromzähler für Ihre Wohnung sollte ein moderner elektronischer Zähler sein, da ein alter Zähler mit mechanischer Drehscheibe rückwärts laufen könnte. In der Regel verlangt der Netzbetreiber, dass ein Mini-Solarkraftwerk mit einem vereinfachten Formular angemeldet wird. Eine zusätzliche Meldung im Marktstammdatenregister ist aber nur dann erforderlich, wenn Sie die Einspeisevergütung erhalten möchten. Mieter und Bewohner von Eigentumsgemeinschaften müssen beachten, dass sie vor der Montage an eine Hausbrüstung oder Fassade die Erlaubnis einholen, welche aber laut dem neuen Wohnungseigentumsgesetz nur mehrheitlich und nicht mehr einstimmig erteilt werden muss.

    Bildquelle: EVM / Solarista



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